Ablauf & Kosten

Beratung & Coaching

Beratung und Coaching sind freiberufliche Angebote (Honorarsatz auf Nachfrage angelehnt an GOP).

Psychotherapiesitzungen

Bei Psychotherapiesitzungen handelt es sich um eine sogenannte »medizinische Leistungen«, die abgerechnet werden. Diese Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: 2,9 facher Satz – bei speziellen Anliegen mit besonderem Fachwissen berechne ich den 3,5 fachen Satz).

Erstgespräch und probatorische Sitzungen

Zunächst werden wir ein Erstgespräch verabreden. In diesem haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern. Üblicherweise finden danach noch drei bis vier probatorische Sitzungen (Testsitzungen) statt. In diesen Sitzungen werden u.a. die Diagnosen geklärt, das therapeutische Vorgehen erklärt und besprochen und ein Prognose gestellt.

Kostenübernahme

Ich bin als approbierte Psychologische Psychotherapeutin im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eingetragen. Ich arbeite in privater Praxis und habe keine kassenärztliche Zulassung. Das bedeutet, dass ich grundsätzlich nur Privatpatienten oder Selbstzahler behandeln kann.
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen für eine ambulante Psychotherapie ist in der Regel unproblematisch. Die Kostenübernahme muss aber im Allgemeinen zuvor bei der Krankenkasse beantragt werden.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch eine Psychologische Psychotherapeutin. 
Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.

Genaue Informationen zur Kostenerstattung nach dem neuen Therapiegesetz ab 1. April 2017 finden Sie unter diesem Link.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist eine Kostenübernahme in einer privaten Praxis eher selten möglich.



Die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) zur Übernahme psychotherapeutischer Leistungen geht in der Regel problemlos.
Hierfür muss bei einer Behandlungsdauer von voraussichtlich mehr als 10 Sitzungen ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden. In der Regel erstattet die Beihilfe 40 Sitzungen.

Selbstzahler Psychotherapie

Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Mein Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (2,9-facher Satz).

Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bei Privaten Krankenkassen und Beihilfestellen

LeistungGPO-ZifferFaktorBetrag in €Betrag in €
Psychotherapie, Einzelgespräch,
50 min
8702,9126,80Individuell
Psychotherapie,
Einzelgespräch in Fremdsprache/ oder bei besonderer fachlicher Qualifikation (e.g. Sucht, Piloten, EMDR)
50 min
8703,5153,03Individuell
Therapieantrag für Krankenkasse852,367,02Pro Arbeitsstunde
Erhebung der biographischen Anamnese 8602,3123,34Einmalig zu Beginn der Therapie
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen 8571,812,17Am Anfang und am Ende der Therapie
Therapieantrag für die
Beihilfestelle
8082,353,62Einmalig zu Beginn der Therapie
AusfallhonorarKeine GOP Ziffer, nicht erstattungsfähig 75,00Wenn die
Terminabsage nicht
rechtzeitig erfolgt, d.h.
mind. 1 Werktag vor Termin