Ablauf & Kosten
Beratung & Coaching
Beratung und Coaching sind freiberufliche Angebote (Honorarsatz auf Nachfrage angelehnt an GOP).
Psychotherapiesitzungen
Bei Psychotherapiesitzungen handelt es sich um eine sogenannte »medizinische Leistungen«, die abgerechnet werden. Diese Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: 2,9 facher Satz – bei speziellen Anliegen mit besonderem Fachwissen berechne ich den 3,5 fachen Satz).
Erstgespräch und probatorische Sitzungen
Zunächst werden wir ein Erstgespräch verabreden. In diesem haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern. Üblicherweise finden danach noch drei bis vier probatorische Sitzungen (Testsitzungen) statt. In diesen Sitzungen werden u.a. die Diagnosen geklärt, das therapeutische Vorgehen erklärt und besprochen und ein Prognose gestellt.
Kostenübernahme
Ich bin als approbierte Psychologische Psychotherapeutin im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eingetragen. Ich arbeite in privater Praxis und habe keine kassenärztliche Zulassung. Das bedeutet, dass ich grundsätzlich nur Privatpatienten oder Selbstzahler behandeln kann.
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen für eine ambulante Psychotherapie ist in der Regel unproblematisch. Die Kostenübernahme muss aber im Allgemeinen zuvor bei der Krankenkasse beantragt werden.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch eine Psychologische Psychotherapeutin. Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.
Genaue Informationen zur Kostenerstattung nach dem neuen Therapiegesetz ab 1. April 2017 finden Sie unter diesem Link.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist eine Kostenübernahme in einer privaten Praxis eher selten möglich.
Die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) zur Übernahme psychotherapeutischer Leistungen geht in der Regel problemlos.
Hierfür muss bei einer Behandlungsdauer von voraussichtlich mehr als 10 Sitzungen ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden. In der Regel erstattet die Beihilfe 40 Sitzungen.
Selbstzahler Psychotherapie
Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Mein Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (2,9-facher Satz).
Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bei Privaten Krankenkassen und Beihilfestellen
Leistung | GPO-Ziffer | Faktor | Betrag in € | Betrag in € |
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Psychotherapie, Einzelgespräch, 50 min | 870 | 2,9 | 126,80 | Individuell |
Psychotherapie, Einzelgespräch in Fremdsprache/ oder bei besonderer fachlicher Qualifikation (e.g. Sucht, Piloten, EMDR) 50 min | 870 | 3,5 | 153,03 | Individuell |
Therapieantrag für Krankenkasse | 85 | 2,3 | 67,02 | Pro Arbeitsstunde |
Erhebung der biographischen Anamnese | 860 | 2,3 | 123,34 | Einmalig zu Beginn der Therapie |
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen | 857 | 1,8 | 12,17 | Am Anfang und am Ende der Therapie |
Therapieantrag für die Beihilfestelle | 808 | 2,3 | 53,62 | Einmalig zu Beginn der Therapie |
Ausfallhonorar | Keine GOP Ziffer, nicht erstattungsfähig | – | 75,00 | Wenn die Terminabsage nicht rechtzeitig erfolgt, d.h. mind. 1 Werktag vor Termin |