Ablauf & Kosten

Beratung & Coaching

Beratung und Coaching sind freiberufliche Angebote (Honorarsatz auf Nachfrage angelehnt an GOP).

Psychotherapiesitzungen

Bei Psychotherapiesitzungen (in der Regel 50 Minuten lang) handelt es sich um sogenannte »medizinische Leistungen«, die abgerechnet werden. Diese Abrechnung erfolgt gemäß §2 der Amtlichen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP: 2,3 facher Satz – bei speziellen Anliegen mit besonderem Fachwissen berechne ich den 3,5 fachen Satz). Seit dem 01.07.2024 gelten entsprechend der Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern teilweise neue Abrechnungsziffern für psychotherapeutische Leistungen. Entsprechend dieser Abrechnungsempfehlungen sollten in der Regel die Kosten für diese neuen Abrechnungsziffern von den meisten privaten Krankenkassen und Beihilfestellen komplett übernommen werden. Dies hängt allerdings auch von dem Versicherungsvertrag ab, den Sie mit Ihrer Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Erstgespräch und probatorische Sitzungen

Zunächst werden wir ein Erstgespräch verabreden. In diesem haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern. Üblicherweise finden danach noch drei bis vier probatorische Sitzungen („psychotherapeutische Sprechstunden“) statt. In diesen Sitzungen werden u.a. die Diagnosen geklärt, das therapeutische Vorgehen erklärt und besprochen und ein Prognose gestellt.

Kostenübernahme

Ich bin als approbierte Psychologische Psychotherapeutin im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eingetragen. Ich arbeite in privater Praxis und habe keine kassenärztliche Zulassung. Das bedeutet, dass ich grundsätzlich nur Privatpatienten oder Selbstzahler behandeln kann.
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen für eine ambulante Psychotherapie ist in der Regel unproblematisch. Die Kostenübernahme muss aber im Allgemeinen zuvor bei der Krankenkasse beantragt werden.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch eine Psychologische Psychotherapeutin. 
Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.

Genaue Informationen zur Kostenerstattung durch private Versicherungsträger nach der Empfehlung der Bundesärztekammer seit dem 1. 07, 2024 finden Sie unter diesem Link.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist eine Kostenübernahme in meiner privaten Praxis nicht möglich, da die Kostenerstattung seit 2017 in aller Regel durch die GKV abgelehnt wird.


Die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) zur Übernahme psychotherapeutischer Leistungen geht in der Regel problemlos.
Hierfür hat die Beihilfe ihre Regelungen seit 1.7.24 angepasst und gewährt eine Kurzzeittherapie von 24 Stunden Verhaltenstherapie. Bei einer Behandlungsdauer von voraussichtlich mehr als 24 Sitzungen muss ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden. In der Regel erstattet die Beihilfe dann eine Verlängerung von bis zu 45 Sitzungen.

Selbstzahler Psychotherapie

Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Mein Stundensatz richtet sich nach den Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten  analog.

So beläuft sich beispielweise eine Psychotherapeutische Sprechstunde auf     GOP 812a    Faktor: 2,3 = 134,06  Euro (2x 25 Min. à 67,03) und die Psychotherapeutische Kurzzeittherapie auf  GOP 801a    Faktor: 2,3  =134,06  (2x 25 Min. à 67,03)  plus  Erhebung des aktuellen psych. Befundes, (Faktor 2,3 = 33, 52)  auf gesamt = 167,58 Euro